Ab dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden.
Dieser Steuerbonus ist ab dem 01.01.2009 auf 20% von höchstens 6.000,-- Euro ausgeweitet worden (=1.200,-- Euro) und umfaßt handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück.
Berechtigt diese Kosten die in ihrem Privathaushalt anfallen abzusetzen, sind sowohl Eigentümer als auch Mieter.
Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag sind die Arbeitskosten (nicht die Materialkosten oder sonstige Kosten!). Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.
Bei einer Rechnung von gesamt 2.380,00 inkl. 19%Mehrwertsteuer sind z.B. 1.190,00 Euro Arbeitskosten enthalten. 20% davon, also 238,00 Euro werden von der Steuerschuld der Einkommenssteuer abgezogen.